Ab dem 01.01.2025 tritt die neue Regelung in Kraft, nach der mit dem Vorhaben grundsätzlich erst nach Bewilligung begonnen werden darf. Der Vorhabenbeginn wird weiterhin durch den rechtsgültigen Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags definiert.
Bitte machen Sie sich jedoch keine Sorgen: Selbstverständlich achten wir darauf, dass unsere Prozesse und Dienstleistungen jederzeit den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle Maßnahmen norm- und gesetzeskonform durchführen, sodass Ihre Förderung in keinem Fall gefährdet wird.