Die Antragstellung für die Förderung erfolgt ausschließlich über das BAFA-Portal. Aber keine Sorge: Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie! Mit einer einfachen Vollmacht, die Sie uns erteilen, kümmern wir uns um alle Formalitäten und die Kommunikation mit dem BAFA.
Für Sie bedeutet das:
Kein Papierkram
Minimaler Zeitaufwand – Sie benötigen lediglich 20 Minuten, um uns die erforderlichen Unterlagen, wie z. B. den Gebäudeplan, bereitzustellen
Absolute Sicherheit, dass alle Anforderungen erfüllt werden
Nach der Einreichung des Antrags können Sie direkt mit dem Vorhaben beginnen und beispielsweise einen Vertrag mit dem Energieberater abschließen. Beachten Sie dabei, dass dies zunächst auf eigenes Risiko geschieht, bis der Förderbescheid vorliegt.
Zuwendungsbescheid
Das BAFA prüft den Antrag und bewilligt die Förderung durch einen offiziellen Zuwendungsbescheid. Auch hier übernehmen wir die komplette Abwicklung und informieren Sie über den Fortschritt.
Durchführung der Maßnahme und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der alle geforderten Unterlagen umfasst, wie:
Die Verwendungsnachweiserklärung (Online-Formular)
Das Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“
Einen Energieberatungsbericht gemäß BAFA-Merkblatt
Eine Kopie der Rechnung des Energieberatungsunternehmens
Einen Zahlungsnachweis über die unbare Zahlung der Beratungskosten
Auch diesen gesamten Prozess übernehmen wir für Sie! Mit Ihrer Vollmacht kümmern wir uns darum, alle Unterlagen fristgerecht über das BAFA-Portal einzureichen. Für Sie bedeutet das: Kein Aufwand, kein Stress – wir erledigen alles.
Unser Versprechen: Mit uns ist der gesamte Förderprozess einfach, effizient und vollkommen sorgenfrei!