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Effiziente Gebäude.
Wenig Energieverbrauch. Klare Antworten .
Alles Wichtige an einem Ort: Ob Sie Fragen zum Auditablauf haben oder Unterstützung bei der Antragsstellung benötigen – hier erhalten Sie eine klare Übersicht und praktische Hilfestellungen.
Wer ist antragsberechtigt ?
Antragsberechtigt sind:
Kommunale Einrichtungen und Organisationen Kommunale Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städte und Kreise Kommunale Zweckverbände gemäß den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, deren Mitglieder ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sind Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Einrichtungen und Stiftungen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler Unternehmen und Freiberufler mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die: Weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und Einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweisen.
Als Unternehmen gilt jede Einheit, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von Rechtsform und Finanzierungsart.
Details zur Berechnung von Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme sind dem KMU-Handbuch der Europäischen Union zu entnehmen.
Nicht-KMU mit spezifischen Energieverbrauchsgrenzen
Unternehmen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, deren Gesamtenergieverbrauch gemäß § 8 Abs. 4 EDL-G über alle Energieträger hinweg maximal 500.000 Kilowattstunden pro Jahr beträgt.
Ausnahme: Diese Energieverbrauchsgrenze gilt nicht für gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen, selbst wenn diese im Rahmen einer Energieberatung als Nicht-KMU behandelt werden.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das bedeutet, dass der rechtsgültige Abschluss eines Vertrags zur Ausführung der Leistung mit dem Energieberater erst nach der Antragstellung erfolgen darf. Vor der Antragstellung dürfen jedoch Planungsleistungen erbracht werden, wie z. B. die Erstellung eines Kostenvoranschlags oder die Einholung eines Angebots. Ein Vertragsabschluss vor Antragstellung ist nur zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags ausdrücklich von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie!
Ihr Zeitaufwand beträgt lediglich 20 Minuten. Sie brauchen sich keine Gedanken über den Prozess zu machen – wir kümmern uns um alle Formalitäten.
Damit wir den Antrag erfolgreich einreichen können, benötigen wir nur einige Unterlagen von Ihnen, darunter:
Den Gebäudeplan
Weitere grundlegende Informationen zu Ihrem Gebäude oder Betrieb (diese besprechen wir gemeinsam).Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das bedeutet, dass der rechtsgültige Abschluss eines Vertrags zur Ausführung der Leistung mit dem Energieberater erst nach der Antragstellung erfolgen darf. Vor der Antragstellung dürfen jedoch Planungsleistungen erbracht werden, wie z. B. die Erstellung eines Kostenvoranschlags oder die Einholung eines Angebots. Ein Vertragsabschluss vor Antragstellung ist nur zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags ausdrücklich von der Förderzusage des BAFA abhängig gemacht wird.
Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie!
Ihr Zeitaufwand beträgt lediglich 20 Minuten. Sie brauchen sich keine Gedanken über den Prozess zu machen – wir kümmern uns um alle Formalitäten.
Damit wir den Antrag erfolgreich einreichen können, benötigen wir nur einige Unterlagen von Ihnen, darunter:
Den Gebäudeplan
Weitere grundlegende Informationen zu Ihrem Gebäude oder Betrieb (diese besprechen wir gemeinsam).
Wie ist der Ablauf des Förderverfahrens bei der BAFA ?
Die Antragstellung für die Förderung erfolgt ausschließlich über das BAFA-Portal. Aber keine Sorge: Wir übernehmen die komplette Antragstellung für Sie! Mit einer einfachen Vollmacht, die Sie uns erteilen, kümmern wir uns um alle Formalitäten und die Kommunikation mit dem BAFA.
Für Sie bedeutet das: Kein Papierkram Minimaler Zeitaufwand – Sie benötigen lediglich 20 Minuten, um uns die erforderlichen Unterlagen, wie z. B. den Gebäudeplan, bereitzustellen Absolute Sicherheit, dass alle Anforderungen erfüllt werden Nach der Einreichung des Antrags können Sie direkt mit dem Vorhaben beginnen und beispielsweise einen Vertrag mit dem Energieberater abschließen. Beachten Sie dabei, dass dies zunächst auf eigenes Risiko geschieht, bis der Förderbescheid vorliegt.
Zuwendungsbescheid
Das BAFA prüft den Antrag und bewilligt die Förderung durch einen offiziellen Zuwendungsbescheid. Auch hier übernehmen wir die komplette Abwicklung und informieren Sie über den Fortschritt.
Durchführung der Maßnahme und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der alle geforderten Unterlagen umfasst, wie:
Die Verwendungsnachweiserklärung (Online-Formular) Das Formular „Erklärungen nach Durchführung der Energieberatung“ Einen Energieberatungsbericht gemäß BAFA-Merkblatt Eine Kopie der Rechnung des Energieberatungsunternehmens Einen Zahlungsnachweis über die unbare Zahlung der Beratungskosten
Auch diesen gesamten Prozess übernehmen wir für Sie! Mit Ihrer Vollmacht kümmern wir uns darum, alle Unterlagen fristgerecht über das BAFA-Portal einzureichen. Für Sie bedeutet das: Kein Aufwand, kein Stress – wir erledigen alles.
Unser Versprechen: Mit uns ist der gesamte Förderprozess einfach, effizient und vollkommen sorgenfrei!
Wie lange dauert die Auszahlung der Förderung und muss ich sie vorfinanzieren ?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht und vom BAFA geprüft wurden.
Keine Sorge: Sie müssen die Förderung nicht vorfinanzieren!
Dank unseres Services kümmern wir uns darum, dass die Fördermittel direkt an uns ausgezahlt werden. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern – wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie.
Mit uns bleibt der Prozess für Sie risikofrei und unkompliziert!
Entstehen mir Kosten wenn ich die Förderung nicht erhalte?
Nein, Ihnen entstehen keine Kosten, wenn die Förderung nicht bewilligt wird.
Bei einem BAFA-geförderten Energieaudit kommt der Auftrag nur zustande, wenn das BAFA die Förderung auch tatsächlich genehmigt.
Warum können Sie sich auf uns verlassen?
Wir kennen die Förderkriterien genau und wissen, wie Anträge gestellt werden müssen. Im Jahr 2024 haben wir 100 % unserer beantragten Gebäudeaudits erfolgreich genehmigt bekommen. In manchen Fällen war eine Stellungnahme erforderlich, aber unsere Experten haben die Erfahrung und das Know-how, um die Anträge präzise und förderkonform einzureichen.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!
Wenn es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen handelt, muss dieses gewerblich tätig sein?
Nein, es genügt, dass es sich um eine Einheit handelt, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform oder ihrer Finanzierungsweise. Wirtschaftliche Tätigkeit bedeutet, dass Güter oder Dienstleistungen auf einem Markt angeboten werden – eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierfür nicht erforderlich. Auch eine natürliche Person ohne Gewerbeanmeldung kann als Unternehmen eingestuft werden, wenn sie eine solche Tätigkeit ausübt.
Beispiel: Ein Eigentümer, der ein Nichtwohngebäude vermietet, gilt in diesem Kontext als Unternehmen, selbst wenn er dafür kein Gewerbe angemeldet hat.
Was gibt es bei der Bestimmung der Nettogrundfläche zu beachten?
Die Nettogrundfläche ist gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder der DIN V 18599 in ihrer jeweils aktuellen Fassung zu ermitteln.
Für ein energetisches Sanierungskonzept wird ausschließlich die aktuelle Nettogrundfläche des bestehenden Gebäudes im IST-Zustand herangezogen. Wohnflächen können dabei nicht berücksichtigt werden.
Aber keine Sorge – wir kümmern uns selbstverständlich darum, die relevanten Flächen korrekt zu prüfen und alle Anforderungen genau zu erfüllen. Sie müssen sich um nichts kümmern!
Fragen zum Antragsverfahren
  • Wir übernehmen die komplette Antragsstellung für Sie
  • Kostenlos und ohne Risiko im Zuge unserer Beauftragung

Wieviel Zeitaufwand ist so ein Audit?
Der Zeitaufwand für Sie ist minimal, da wir den Großteil der Arbeit übernehmen. Hier eine Übersicht der Schritte und Ihrem Aufwand: 1. Unterzeichnung der Auftragsunterlagen Ihr Aufwand: Weniger als 30 Minuten. Wir kümmern uns: Unterstützung beim Ausfüllen und Einreichung des Förderantrags. 2. Einreichung des Förderantrags bei der BAFA Ihr Aufwand: 0 Minuten. Wir kümmern uns: Vollständige Antragstellung. 3. Bereitstellung relevanter Informationen nach Förderzusage Ihr Aufwand: 30 Minuten bis 1 Stunde. 4. Vorbereitung auf die Vor-Ort-Begehung Ihr Aufwand: 15 Minuten. Wir kümmern uns: Terminkoordination und Datenaufbereitung.
5. Vor-Ort-Termin Ihr Aufwand: 2 Stunden. Wir kümmern uns: Umfassende Datenerhebung durch unsere Ingenieure.
6. Auswertung und Berichtserstellung Ihr Aufwand: 0 Minuten. Wir kümmern uns: Analyse der Daten und Erstellung eines detaillierten Berichts.
7. Abschlussgespräch Ihr Aufwand: 30 Minuten bis 1 Stunde. Wir kümmern uns: Ergebnispräsentation, Maßnahmenplanung und Beratung.
Zusammenfassung: Ihr Aufwand ist minimal und beschränkt sich auf kurze Schritte wie die Bereitstellung von Dokumenten und Teilnahme an Gesprächen. Den Großteil der Arbeit – von der Antragstellung über die Analyse bis zur Berichtserstellung – übernehmen wir für Sie.
Wie lange dauert der gesamte Prozess eines Energie- und Gebäudeaudits?
Der gesamte Prozess eines Energie- und Gebäudeaudits ist effizient gestaltet und dauert in der Regel nur wenige Wochen von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des Abschlussberichts. Unser Team arbeitet zügig und koordiniert alle Schritte so, dass Sie schnelle und präzise Ergebnisse erhalten.
Was passiert bei der Vor-Ort-Begehung?
Bei der Vor-Ort-Begehung nehmen unsere erfahrenen Ingenieure eine detaillierte Analyse Ihres Gebäudes vor. Wir prüfen alle relevanten Bereiche – von der Gebäudetechnik über die Dämmung bis hin zu den Energieverbrauchsdaten. Dabei decken wir Schwachstellen auf und identifizieren konkrete Einsparpotenziale. Unser Ziel: Ihnen wertvolle Einblicke und maßgeschneiderte Empfehlungen zu bieten.
Muss ich bei jedem Schritt anwesend sein?
Nein, wir übernehmen den Großteil der Arbeit für Sie! Ihr Einsatz beschränkt sich auf wenige, kurze Schritte wie die Bereitstellung einiger Unterlagen und die Teilnahme an der Vor-Ort-Begehung sowie dem Abschlussgespräch. So bleibt der Aufwand für Sie minimal, während wir uns um die Organisation, Analyse und Auswertung kümmern.
Wie detailliert sind die Handlungsempfehlungen?
Unsere Handlungsempfehlungen sind präzise und praktisch umsetzbar. Sie erhalten einen klar strukturierten Bericht, der konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung, mögliche Investitionen und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse enthält. Der Fokus liegt darauf, Ihnen Lösungen zu präsentieren, die nachhaltig, kosteneffizient und förderfähig sind.
Wer führt das Energie- oder Gebäudeaudit durch?
Das Energie- oder Gebäudeaudit wird ausschließlich von unseren erfahrenen und staatlich zertifizierten Ingenieuren durchgeführt. Diese Experten bringen fundiertes Fachwissen und jahrelange Erfahrung in der Energieberatung mit. Sie können sich darauf verlassen, dass das Audit professionell, objektiv und nach höchsten Standards erfolgt.
Wie werden die Ergebnisse präsentiert?
Die Ergebnisse werden in einem klaren und übersichtlichen Bericht zusammengefasst. Zusätzlich führen wir ein Abschlussgespräch mit Ihnen, in dem wir die wichtigsten Erkenntnisse erläutern und Ihnen einen maßgeschneiderten Maßnahmenplan präsentieren. Sie wissen genau, welche Schritte den größten Nutzen bringen.
Kann ich nach dem Audit Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen erhalten?
Ja, wir lassen Sie nicht alleine! Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen, sei es bei der Auditierung geeigneter Fachfirmen oder durch die Qualitätskontrolle während der Arbeiten. So stellen wir sicher, dass alles reibungslos abläuft.
Warum ist ein Energie- oder Gebäudeaudit eine lohnenswerte Investition?
Ein Energie- oder Gebäudeaudit hilft Ihnen nicht nur, Energiekosten zu sparen, sondern steigert auch den Wert Ihrer Immobilie. Durch nachhaltige Optimierungen leisten Sie zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Mit den Fördermitteln und langfristigen Einsparungen amortisieren sich die Investitionen in kürzester Zeit.
Wie läuft so ein Energie- oder Gebäudeaudit ab?
Den genauen Ablauf eines Audits haben wir Ihnen auf einer eigenen Seite dargestellt. Klicken Sie dazu unter Leistungen auf Gebäudeaudit oder Energieaudit und dann auf Fahrplan.
Fragen zum Ablauf
"Ordnung ist das halbe Leben – Struktur die Grundlage für Fortschritt."
Georg Christoph Lichtenberg
Ihre Energieeffizienz beginnt mit nur einer Nachricht.
Der erste Schritt ist einfach: Schreiben Sie uns. Gemeinsam entfalten wir das volle Potenzial Ihrer Energie- und Gebäudelösungen.
Arne Nielsen
Geschäftsführer

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Arne Nielsen
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