Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das zentrale Ergebnisdokument des Gebäudeaudits – und der Schlüssel zum BEG-Förderbonus. Hier erfahren Sie, was drinsteht, was er kostet und was er rechtlich bedeutet.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein auf das konkrete Gebäude zugeschnittener Stufenplan mit mehreren Sanierungsszenarien. Er zeigt, wie das Gebäude schrittweise auf ein höheres Effizienzniveau gehoben werden kann – ohne dass alle Maßnahmen auf einmal umgesetzt werden müssen.
Typischerweise enthält ein iSFP drei Szenarien in unterschiedlichen Zeithorizonten: eine wirtschaftlich optimierte Basisvariante, eine ambitioniertere Variante für das KfW-Effizienzhaus-Niveau und ein maximales Szenario in Richtung Klimaneutralität. Jedes Szenario ist mit Kosten, Einsparpotenzialen und Amortisationszeiten hinterlegt.
Jedes Szenario beschreibt einen möglichen Sanierungspfad mit konkreten Maßnahmen, Investitionskosten, Energieeinsparungen und Amortisationszeiten.
iSFP und Auditbericht haben unterschiedliche Zielgruppen und Schwerpunkte. Beide Dokumente entstehen aus denselben Berechnungsdaten, sind aber verschieden aufgebaut und auf unterschiedliche Leser ausgerichtet.
| Kriterium | Auditbericht | iSFP |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Energieberater, Gutachter, Behörden | Eigentümer, Investoren, Hausbanken |
| Umfang | Vollständige technische Dokumentation | Kompakte Handlungsempfehlung |
| Sprache | Fachlich, Normbezüge | Laienverständlich, visuell |
| Fördermittel-Relevanz | Technische Basis für Förderantragsstellung | Berechtigt zu +5% BEG-Bonus |
| Erstellungsaufwand | Hoch (vollständige Dokumentation) | Wird aus Auditbericht abgeleitet |
Wer einen iSFP erstellen lässt und anschließend Einzelmaßnahmen nach dem Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) beantragt, erhält einen Förderbonus von 5 Prozentpunkten. Das bedeutet in der Praxis: statt 15% Förderung auf die förderfähigen Investitionskosten gibt es 20% – auf Maßnahmen von teils mehreren hunderttausend Euro ein erheblicher Vorteil.
Falsche oder grob fehlerhafte Angaben im Auditbericht oder iSFP können zu Haftungsansprüchen des Auftraggebers führen – insbesondere wenn Förderanträge aufgrund von Fehlern abgelehnt werden oder Maßnahmen nicht die prognostizierte Einsparung erzielen. Eine Energieberater-Haftpflichtversicherung ist daher zwingend notwendig. Die Berechnungen sollten stets plausibilisiert und die verwendeten Standardwerte dokumentiert werden.
Sowohl der Energieausweis als auch der iSFP haben unterschiedliche Lebenszyklen. Diese Fristen sollten Eigentümern bekannt sein.
Der Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Danach muss er bei Verkauf, Vermietung oder Aushangpflicht erneuert werden. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (z.B. Fassadendämmung, Heizungsaustausch) sollte er freiwillig früher aktualisiert werden, da er sonst nicht mehr den tatsächlichen Zustand widerspiegelt.
Der iSFP hat keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Als Planungsdokument bleibt er auch langfristig verwertbar. Allerdings sollte er bei wesentlichen Änderungen am Gebäude, bei größeren Änderungen der Energiepreise oder der Förderbedingungen überarbeitet werden. Der BEG-Bonus wird für jede Einzelmaßnahme separat beim iSFP-Dokument referenziert.
Unsere zertifizierten Energieberater erstellen iSFP und Auditberichte nach DIN V 18599 – inklusive Förderantrag bei der BAFA und Szenarien für Ihre individuelle Sanierungsstrategie.
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