Vergleich · DIN V 18599

Nichtwohngebäude vs. Wohngebäude – Unterschiede in der Bilanzierung

Wohngebäude und Nichtwohngebäude werden nach derselben Norm bilanziert – aber mit unterschiedlichen Normteilen, Nutzungsprofilen und Bezugsgrößen. Seit 2024 gilt DIN V 18599 für beide Gebäudekategorien verpflichtend.

Beleuchtungsbilanz nur bei Nichtwohngebäuden
30+ differenzierte Nutzungsprofile für NWG
Seit 01.01.2024 für alle Gebäudetypen Pflicht
FAQ Beratung
seit 2024
für alle Gebäude
30+
Nutzungsprofile NWG
nur NWG
Beleuchtungsbilanz
0,32 × Ve
AN Wohngebäude
Grundprinzip

Gleiche Norm – unterschiedliche Normteile

Die DIN V 18599 gilt für beide Gebäudetypen, aber Wohn- und Nichtwohngebäude durchlaufen unterschiedliche Normteile. Wohngebäude nutzen ein vereinfachtes Profil mit standardisierten Annahmen für Heizung, Lüftung und Trinkwarmwasser. Nichtwohngebäude erfordern zusätzlich die vollständige Beleuchtungsbilanz (Teil 4), die Raumlufttechnische Anlage und Kälteerzeugung (Teil 7) sowie die differenzierten Nutzungsprofile aus Teil 10.

Der Grund für diese Unterschiede liegt im Nutzungscharakter: Wohngebäude haben homogene und planbare Nutzungszeiten. Nichtwohngebäude – von der Intensivstation bis zum Rechenzentrum – weisen stark unterschiedliche interne Lasten, Betriebszeiten und technische Anforderungen auf, die eine differenziertere Modellierung erfordern.

Direktvergleich

WG vs. NWG – Wesentliche Bilanzierungsunterschiede

Wohngebäude (WG)
Nichtwohngebäude (NWG)
Bezugsfläche
AN = 0,32 × Ve (vereinfachte Ermittlung aus dem beheizten Gebäudevolumen)
NRF (Nettoraumfläche) aus Grundrissplanung, zonenweise ermittelt nach DIN 277
Nutzungsprofile
Vereinfacht: Wohnnutzung mit 20 °C Heiztemperatur, 26 °C Kühlgrenze; standardisierte Belegungszeit
30+ differenzierte Profile aus Teil 10: Büro, Schule, Krankenhaus, Hotel, Lager, Labor, Rechenzentrum u. v. m. mit genauen Betriebs- und Belegungszeiten
Beleuchtungsbilanz
Nicht bilanziert – keine Klimawirkung der Beleuchtung angesetzt; kein Endenergiebedarf Beleuchtung
Vollständige Beleuchtungsbilanz nach Teil 4: Nennbeleuchtungsstärke, Tageslichteinfluss, Präsenzsteuerung, Konstantlichtregelung
Kühlung
Keine mechanische Kühlung in der Standardbilanz; sommerlicher Wärmeschutz nach GEG, aber kein Kühlenergiebedarf bilanziert
Vollständige Kühlbilanz nach Teil 7 mit Kälteerzeugung, Rückkühlung, Verteilung und Übergabe; SCOP-Bewertung der Kältemaschine
Raumlufttechnik
Einfache Lüftungsanlage oder Fensterlüftung; Wärmerückgewinnung separat berücksichtigt, aber vereinfacht
Vollständige RLT-Bilanz nach Teil 6 für zentrale Anlagen; Teil 7 für Klimaanlagen mit Kühlung und ggf. Befeuchtung
GEG-Nachweisgröße
Jahres-Primärenergiebedarf QP [kWh/(m²·a)] + mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient Hüllfläche Ū
Jahres-Primärenergiebedarf QP [kWh/(m²·a)] bezogen auf NRF; kein gesonderter Hüllflächennachweis erforderlich
Primärenergiefaktor Strom
1,8 (leitungsgebundene Energie aus dem Netz)
1,8 (leitungsgebundene Energie aus dem Netz) – identisch
Nutzungsprofile

Differenzierte Nutzungsprofile im Nichtwohngebäude

Teil 10 der DIN V 18599 definiert über 30 Nutzungsprofile mit Wärme- und Kälteanforderungen, internen Lasten, Beleuchtungsstärken und Betriebszeiten. Jede Zone eines Nichtwohngebäudes wird einem dieser Profile zugeordnet.

Büroarbeit

θset,h 20 °C · Em 500 lx · Pint 14 W/m² · 2000 h/a

Intensivstation

θset,h 22 °C · Em 300 lx · Pint 20 W/m² · 8760 h/a

Hotelzimmer

θset,h 20 °C · Em 200 lx · Pint 7 W/m² · 4000 h/a

Schulklasse

θset,h 20 °C · Em 500 lx · Pint 11 W/m² · 1400 h/a

Lager unbeheizt

θset,h – · Em 100 lx · Pint 2 W/m² · 2000 h/a

Rechenzentrum

θset,h 18 °C · Em 300 lx · Pint 300+ W/m² · 8760 h/a

Die korrekte Zuordnung von Nutzungsprofilen ist eine der kritischsten Aufgaben im Modellaufbau. Wird ein Besprechungsraum mit dem Profil „Büroarbeit" statt „Besprechung" belegt, weichen die internen Lasten und Betriebszeiten erheblich ab – mit direktem Einfluss auf Heiz- und Kühlenergiebedarf der Zone.

Rechtliche Pflicht

Seit 01.01.2024: DIN V 18599 für alle Gebäude verpflichtend

2024

Ende der Übergangslösung für Wohngebäude

Die Kombination DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 ist für neue Nachweise nach GEG nicht mehr zulässig. Energieberater müssen alle Neubauten und baugenehmigungspflichtigen Sanierungen – auch Einfamilienhäuser – nach DIN V 18599 bilanzieren.

Auswirkungen auf Wohngebäude

Energieberater benötigen eine DIN V 18599-fähige Software auch für Einfamilienhäuser. Die Eingabedaten sind ähnlich, aber die Normprofile und Berechnungslogik unterscheiden sich von der alten Methode. Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf der 10-Jahres-Frist.

Was bleibt unverändert

Primärenergiefaktor Strom (1,8), die Anforderungswerte nach GEG (Jahres-Primärenergiebedarf nicht mehr als 75 % des Referenzgebäudes) und das Prinzip des Referenzgebäudeverfahrens bleiben auch nach der Umstellung identisch.

Bezugsgrößen

Bezugsfläche im Vergleich: AN vs. NRF

Die Bezugsfläche bestimmt, auf welche Fläche der Endenergiebedarf bezogen wird. Für den GEG-Nachweis ist dies die entscheidende Normierungsgröße – ein Fehler von 10 % in der Fläche bedeutet 10 % Fehler im spezifischen Energiekennwert.

MerkmalWohngebäude ANNichtwohngebäude NRF
Ermittlungsgrundlage0,32 × beheiztes Volumen Ve [m³]Grundrissplanung nach DIN 277
Einbezogene FlächenAlle beheizten Wohnflächen inkl. DachschrägenNettoraumflächen aller Nutzungszonen
Keller / TechnikAnteilig über Ve berücksichtigtSeparat als Technikzone bilanziert
ErmittlungsaufwandGering (1 Formel, 1 Volumengröße)Hoch (Grundriss, Zonenaufteilung erforderlich)
GenauigkeitVereinfacht; Fehler ±5–10 % möglichPräzise; direkt aus Bauplanung abgelesen

Wichtiger Hinweis: Die Gebäude-Nutzfläche AN ist nicht identisch mit der Wohnfläche nach WoFIV oder der Bruttogrundfläche nach DIN 277. Sie ergibt sich rechnerisch aus dem beheizten Gebäudevolumen und wird ausschließlich für die energetische Nachweisführung verwendet.

Praxistipps

Checkliste für Energieberater: WG oder NWG?

Gemischt genutzte Gebäude (z. B. Wohnen im OG, Büro im EG) müssen zonenweise bilanziert werden. Die Klassifizierung entscheidet, welche Normteile und welche Nachweisgrößen verwendet werden.

Überwiegende Nutzung bestimmen: > 50 % Wohnfläche → Wohngebäude; andernfalls NWG
Bei gemischter Nutzung: Zonen separat bilanzieren, NRF für jede Zone ermitteln
Beleuchtungsanlage prüfen: Vorhanden und bilanzrelevant? → NWG-Bilanzierung nach Teil 4
Klimaanlage / RLT-Anlage vorhanden? → Vollständige Kühlbilanz nach Teil 7 erforderlich
Software-Version prüfen: DIN V 18599 (2018-09) als Rechengrundlage; ältere Versionen nicht mehr gültig
Für WG: AN = 0,32 × Ve berechnen und mit Wohnfläche plausibilisieren
Für NWG: Zonenabgrenzung mit Bauherr abstimmen; Grundrisse mit NRF-Angaben anfordern
FAQ

Häufige Fragen zu WG vs. NWG nach DIN V 18599

Seit dem 01.01.2024 ist DIN V 18599 für alle neuen Energienachweise bei Wohngebäuden verpflichtend. Die bisher zulässige Kombination aus DIN V 4108-6 (Wärmeschutz) und DIN V 4701-10 (Anlagentechnik) ist für neue GEG-Nachweise nicht mehr zulässig.

Betroffen sind alle Neubauten, die ab diesem Datum baugenehmigt oder zur Prüfung eingereicht werden, sowie Energieausweise für bestehende Gebäude, die neu ausgestellt werden müssen (z. B. bei Verkauf, Neuvermietung oder Ablauf eines bestehenden Ausweises).

Energieberater müssen nun DIN V 18599 auch für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser anwenden. Die Nutzungsprofile sind für Wohngebäude vereinfachter als bei NWG, aber der Eingabedatenbedarf und die Softwareanforderungen steigen gegenüber dem alten Verfahren.

Inhaltlich ändert sich im Ergebnis oft wenig – die berechneten Primärenergiebedarfe liegen bei typischen Wohngebäuden im ähnlichen Bereich wie nach dem alten Verfahren. Wesentlicher ist die Vereinheitlichung des Rechenverfahrens für alle Gebäudekategorien.

Nein. Bestehende Bedarfsausweise, die nach DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Es besteht keine aktive Pflicht zur Neuausstellung, solange der Ausweis gültig ist.

Ein neuer Ausweis ist erst dann erforderlich, wenn der bestehende abläuft und gleichzeitig ein gesetzlicher Anlass zur Vorlage besteht (z. B. Verkauf, Neuvermietung der gesamten Immobilie, Neubaugenehmigung). Dann muss der neue Ausweis nach DIN V 18599 erstellt werden.

Gängige Lösungen für Wohngebäude nach DIN V 18599 sind EVEBI (Energie Experte), GEB, SOLAR-COMPUTER, Hottgenroth ETU und verschiedene webbasierte Tools. Alle müssen die Normkonformität mit DIN V 18599:2018-09 durch den Softwarehersteller bestätigt haben.

Für einfache Wohngebäude bieten einige Hersteller einen vereinfachten WG-Modus an, der die Eingabe beschleunigt. Für komplexe Mehrfamilienhäuser mit gemischter Nutzung ist die vollständige Zonenmodellierung empfehlenswert.

Energieberater müssen ihre Softwarelizenz überprüfen und ggf. auf eine 18599-fähige Version erweitern. Außerdem sollten sie sich mit den WG-spezifischen Nutzungsprofilen, der vereinfachten Anlagenermittlung und der AN-Berechnung nach 18599 vertraut machen – die Eingabelogik unterscheidet sich vom alten Verfahren.

Praktisch bedeutet das einen höheren Zeitaufwand pro Auftrag, insbesondere in der Einarbeitungsphase. Für Bestandsgebäude ohne vollständige Pläne bieten einige Software-Hersteller vereinfachte Eingabeassistenten an, die den Aufwand reduzieren. Fortbildungsangebote der DENA und regionaler Energieagenturen decken diesen Schulungsbedarf gezielt ab.

Bilanzierung nach DIN V 18599 – für WG und NWG

Ob Bürogebäude oder Mehrfamilienhaus – unsere zertifizierten Energieberater erstellen normkonforme Nachweise und Energieausweise.

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