Die Gebäudehülle bestimmt maßgeblich den Heizwärmebedarf. Von der HT-Formel über Temperaturkorrekturfaktoren bis zu GEG-Sanierungsgrenzwerten – alles kompakt und normgerecht erklärt.
Der spezifische Transmissionswärmeverlust HT fasst alle Wärmeverluste durch opake und transparente Bauteile der thermischen Hülle zusammen. Er bildet die Basis der Heizlastberechnung und der Energiebilanz nach DIN V 18599.
HT = Σ(Ui × Ai × fi) + ΔUwb × A
Ui = Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils [W/(m²K)] · Ai = Fläche des Bauteils [m²] · fi = Temperaturkorrekturfaktor [-] · ΔUwb = Wärmebrückenzuschlag [W/(m²K)] · A = Gesamthüllfläche [m²]
Der mittlere spezifische Transmissionswärmeverlust H'T = HT / A muss den GEG-Referenzwert unterschreiten. Dieser Kennwert ermöglicht den Vergleich unterschiedlich großer Gebäude miteinander.
fi = (θint − θu) / (θint − θe)
θint = Innentemp. · θu = Nachbarraum · θe = Außentemp.
Der pauschale Zuschlag nach GEG beträgt 0,05 W/(m²K). Wer Wärmebrücken detailliert nachweist oder minimiert, kann diesen Wert erheblich senken und damit die Energiebilanz verbessern.
Ohne gesonderten Nachweis wird ΔUwb = 0,05 W/(m²K) auf die gesamte wärmeübertragende Hüllfläche addiert. Dieser empirische Wert gilt für typische Bestandsgebäude und Neubauten ohne besondere Wärmebrückenminimierung.
Bei Ausführung aller Details nach dem Regeldetailkatalog und Nachweis nach DIN EN ISO 10211 ist ein reduzierter Pauschalwert von ΔUwb = 0,03 W/(m²K) zulässig – gängig bei KfW-40-Gebäuden.
Werden alle Wärmebrücken nach DIN 4108 Beiblatt 2 gleichwertig oder besser ausgeführt, darf ΔUwb = 0,00 W/(m²K) angesetzt werden – eine erhebliche Verbesserung der Energiebilanz beim Passivhaus.
Auskragende Balkone, Attiken, Heizkörpernischen, Rolladenkästen und Fensterleibungen dominieren den Wärmebrückenanteil. ψ-Werte von 0,2–0,8 W/(mK) sind typisch.
Die Farbbewertung zeigt, wie aktuelle Bauteil-U-Werte im Vergleich zum GEG-Sanierungsgrenzwert und zum Passivhausstandard einzuordnen sind.
| Bauteil | GEG §48 Sanierungsgrenzwert | Empfohlener Zielwert | Passivhausstandard | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| Außenwand | ≤ 0,24 W/(m²K) | ≤ 0,18 W/(m²K) | ≤ 0,15 W/(m²K) | |
| Dach / oberste Decke | ≤ 0,20 W/(m²K) | ≤ 0,15 W/(m²K) | ≤ 0,10 W/(m²K) | |
| Fenster (Uw gesamt) | ≤ 1,30 W/(m²K) | ≤ 0,90 W/(m²K) | ≤ 0,80 W/(m²K) | |
| Kellerdecke | ≤ 0,30 W/(m²K) | ≤ 0,22 W/(m²K) | ≤ 0,15 W/(m²K) | |
| Vollziegel 24 cm (ungedämmt) | Sanierungspflichtig | ca. 2,0 W/(m²K) | – | |
| Einfachverglasung (Altbau) | Sanierungspflichtig | ca. 5,8 W/(m²K) | – |
Durch gezielte Maßnahmen an der Gebäudehülle lassen sich erhebliche Heizenergiemengen einsparen. Die Werte beziehen sich auf typische Altbauten ohne vorhandene Dämmung.
Wärmedämmverbundsystem an der Fassade – die wirksamste Einzelmaßnahme für Bestandsgebäude mit massivem Mauerwerk ohne Dämmung.
10–15 kWh/(m²·a)Aufdachdämmung oder Zwischensparrendämmung reduzieren Wärmeverluste durch das Dach erheblich – besonders bei ungenutzten Dachräumen ohne Dämmung.
5–12 kWh/(m²·a)Ersatz von Einfach- oder alter Zweifachverglasung durch moderne Wärmeschutzgläser mit Uw ≤ 1,0 W/(m²K) und optimiertem Rahmen.
3–8 kWh/(m²·a)Eine energetisch hochwertige Hülle zeichnet sich durch drei wesentliche Eigenschaften aus: lückenlose Dämmung, minimierte Wärmebrücken und luftdichte Ausführung.
Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster und Türen mit Fläche, U-Wert und Korrekturfaktor fi dokumentieren.
Pauschal 0,05 W/(m²K) oder detaillierten Nachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2 für den reduzierten Ansatz vorbereiten.
Summe aller Teilprodukte Ui × Ai × fi bilden, ΔUwb × A addieren, durch Gesamthüllfläche dividieren.
H'T mit dem GEG-Referenzwert vergleichen. Bei Überschreitung Sanierungsmaßnahmen identifizieren und priorisieren.
Alle Eingangswerte, Berechnungsschritte und Ergebnisse für den Energieausweis und BEG-Förderantrag aufbereiten.
Unsere zertifizierten Energieauditoren berechnen HT, H'T und Einsparpotenziale – normgerecht nach DIN V 18599 und GEG, förderungsfähig über BEG.