Büros, Schulen, Kliniken, Hotels und Rechenzentren müssen in DIN V 18599 korrekt zoniert und den richtigen Nutzungsprofilen zugeordnet werden. Eine falsche Einordnung führt zu fehlerhaften Bilanzen und riskiert das Scheitern am GEG-Grenzwert.
Als Nichtwohngebäude (NWG) gilt nach GEG jedes Gebäude, das nicht überwiegend zum Wohnen genutzt wird. Die Bandbreite reicht von kleinen Bürogebäuden bis zu Großkrankenhäusern und Industrieanlagen. Maßgeblich für die Einstufung ist die flächenmäßig vorherrschende Nutzung: Überwiegt die Wohnnutzung (mehr als 90 % der beheizten Nettoraumfläche), gilt das Gebäude als Wohngebäude; liegt der Wohnanteil darunter, gilt es als Nichtwohngebäude.
Für NWG fordert das GEG eine vollständige DIN V 18599 Bilanz – das vereinfachte Tabellenverfahren aus Teil 12 ist ausschließlich für Wohngebäude vorgesehen. Diese vollständige Bilanzierung ist aufwändiger, weil die Nutzungsprofile, Betriebszeiten und technischen Anlagen der verschiedenen NWG-Typen erheblich voneinander abweichen: Ein Krankenhaus mit 24h-Betrieb, komplexer Lüftung und hohen Hygieneanforderungen unterscheidet sich von einem Schulgebäude mit Ferienzeiten und einfacher Haustechnik fundamental.
Jeder NWG-Typ hat ein eigenes Nutzungsprofil in Teil 10 – mit spezifischen Betriebszeiten, Temperaturanforderungen und internen Lasten.
Der Konditionierungsgrad bestimmt, ob ein Gebäudebereich in die Energiebilanz einbezogen wird und welche Grenzwerte gelten.
Das GEG definiert Grenzwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust, die bei NWG einzuhalten sind.
Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf eines NWG-Neubaus berechnet sich als 0,75-facher Wert des GEG-Referenzgebäudes. Das Referenzgebäude ist geometrisch identisch mit dem geplanten Gebäude, aber mit festgelegten Bauteil- und Anlagenstandards ausgestattet:
Richtwerte – tatsächliche Grenzwerte ergeben sich aus der Referenzgebäudemethode je Gebäude.
Diese Fehler passieren bei der Zonierung und Einordnung von Nichtwohngebäuden am häufigsten – und können die Bilanz erheblich verfälschen.
Die Norm fordert getrennte Zonen, wenn sich Bereiche in mindestens einem der folgenden Parameter erheblich unterscheiden: Nutzungsprofil (Betriebszeit, Temperatur, Belegung), Heizsystem (z. B. Fußbodenheizung vs. Heizkörper), Kühlsystem (ja/nein, Typ), Lüftungssystem (freie Lüftung vs. RLT-Anlage).
Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung (z. B. Wohnungen über Ladengeschäften) bestimmt der flächenmäßig überwiegende Teil die Gebäudeeinordnung. Für die Bilanzierung gibt es zwei Wege: entweder das Gesamtgebäude als NWG bilanzieren (konservativ, aufwändiger), oder die Nutzungen getrennt nachweisen, wenn eigenständige Versorgungssysteme vorhanden sind. In jedem Fall muss die GEG-Konformität für alle Teile des Gebäudes gewährleistet sein.
Unsichere Zonierung oder komplexe Mischnutzung? Wir helfen bei der korrekten Einordnung Ihres Nichtwohngebäudes nach DIN V 18599.
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