Was ist Fördermittelstapelung?
Fördermittelstapelung bezeichnet die zulässige Kombination mehrerer Förderprogramme für ein Investitionsvorhaben. Im Gebäudebereich betrifft das vor allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN) und ergänzende Länderprogramme. Richtig umgesetzt, lassen sich Förderquoten von 40–50 % der Investitionskosten erzielen.
Das Gebäudeaudit nach DIN V 18599 ist dabei der methodische Ausgangspunkt: Es liefert die energetische Bilanz, identifiziert Sanierungsmaßnahmen und bildet die technische Grundlage für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der wiederum den 5-prozentigen iSFP-Bonus bei KfW-Anträgen auslöst.
Entscheidend ist, dass Beratungsförderung und Investitionsförderung unterschiedliche Fördergegenstände adressieren: Die BAFA-EBN fördert die Beratungsleistung selbst (bis zu 80 % der Beratungskosten), während BEG-Einzelmaßnahmen die konkrete Investition in Hülle, Heizung, Lüftung oder Beleuchtung fördern. Diese Parallelförderung ist explizit zulässig.